DAK-Gesundheit: Vertragsbeitritt Genexpressionsdiagnostik
DAK-Gesundheit nimmt am Selektivvertrag über Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs teil
Ab dem 1. November 2020 haben auch Versicherte der DAK-Gesundheit Anspruch auf die Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs. Durch den Beitritt der DAK-Gesundheit am gemeinsamen Vertrag zwischen der BKK·VBU, dem BDP und der CONVEMA GmbH gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen und Konditionen wie bei der besonderen Versorgung von BKK·VBU -Patienten. Die Teilnahme- und Abrechnungsunterlagen sind identisch mit den Anlagen zum o.g. Vertrag. Mehr als 40 Krankenkassen nehmen an den Verträgen zur Genexpressionsdiagnostik teil.
Versicherte der DAK-Gesundheit haben nun einen Leistungsanspruch auf sogenannte Genexpressionstests. Die molekularpathologische Untersuchungsmethode kommt bei Brustkrebspatienten zum Einsatz, um die Notwendigkeit einer ergänzenden Chemotherapie während der Behandlungsphase besser zu beurteilen. In vielen Fällen kann mithilfe dieser Tests auf eine Chemotherapie verzichtet werden und somit auch auf die negativen Begleiterscheinungen dieser Behandlungsform. Mit diesem Selektivvertrag verbessert sich die Versorgungssituation Betroffener erheblich. Darüber hinaus schließt sich für die Versicherten der beteiligten Krankenkassen eine große Lücke in der aktuellen (Regel-)Versorgung der GKV.