Verbesserte Behandlung bei Tumoranämie
Vertragsöffnung: selektivvertragliche Versorgung bei tumorbedingten Anämien
Update, 11.03.2020:
Nur drei Monate nach Vertragsöffnung sind zum 1. März 2020 weitere Krankenkassen dem selektivvertraglichen Versorgungsangebot zur verbesserten Behandlung bei Tumoranämie beigetreten. Ab sofort haben auch Versicherte der KKH und HEK Anspruch auf diese besondere Versorgung. Die Einschreibeunterlagen wurden vor diesem Hintergrund aktualisiert und können wie gewohnt über CONnect, der elektronischen Abrechnungslösung der CONVEMA, heruntergeladen werden.
Die Anämie, auch als Blutarmut bekannt, ist eine häufige Begleiterkrankung bei Krebspatienten. Demnach leiden ca. 75% aller Betroffenen während der Tumortherapie zusätzlich an dieser Krankheit. Eine langsam entstehende tumorbedingte Anämie wird jedoch aufgrund von Anpassungseffekten beim Patienten häufig erst spät diagnostiziert. Eine nicht entdeckte und unbehandelte Anämie kann in der Folge den primären Heilungsprozess der Krebserkrankung erheblich beinträchtigen und zu weiteren chronischen Krankheitszuständen führen.
Der Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zwischen der DAK-Gesundheit und dem Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.V. (BNHO) widmet sich bereits seit Juni 2018 dieser speziellen Versorgungssituation. Intention des Vertrages ist es, durch frühzeitige und umfassende Diagnostik tumorbedingte Anämien zu erkennen, um so rechtzeitig medizinische Maßnahmen zu ergreifen und eine optimale Behandlungsstrategie zu entwickeln. Das primäre Ziel besteht insbesondere darin, spätere Bluttransfusionen und die damit einhergehenden Risiken zu vermeiden.
Ab dem 1. Januar 2020 ist dieser zuvor exklusive Versorgungsvertrag für ausgewählte Krankenkassen geöffnet. Folglich können künftig nicht nur DAK-Versicherte, sondern auch Versicherte anderer gesetzlicher Krankenkassen – nach erfolgtem Vertragsbeitritt – Leistungen des Vertrages freiwillig in Anspruch nehmen. Über Näheres zum Vertragsbeitritt informieren die DAK-Gesundheit sowie der BNHO auf Anfrage.
CONVEMA übernimmt im Rahmen dieses besonderen Versorgungsangebots wichtige Aufgaben als Managementgesellschaft. So sorgen wir unter anderem dafür, dass Ärztinnen und Ärzte* bundesweit am Vertrag eingebunden werden und deren elektronische Abrechnung gegenüber den beigetretenen Kostenträgern zuverlässig erfolgt. Aktuell besteht der Teilnehmerkreis dieses Versorgungsangebots aus über 100 fachärztlichen Spezialisten, die Leistungen des Vertrages anhand eines definierten Behandlungspfades erbringen. Interessierte Praxen und Versorgungseinrichtungen können alle Teilnahmeunterlagen mit wenigen Klicks bei CONVEMA anfordern. [bb]
*Teilnahmeberechtigt sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Facharztbezeichnung – weitere Informationen hierzu auf Anfrage