G-BA entscheidet: Genexpressionstest (k)eine Kassenleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Juni 2019 seinen ersten Beschluss zum Einsatz sog. Biomarker-Tests gefasst. Diese, auch als Genexpressionsanalyse bekannte diagnostische Methode, sollen betroffenen Brustkrebspatientinnen Aufschluss darüber geben, ob eine Chemotherapie zum individuellen Behandlungserfolg beitragen kann oder ob darauf verzichtet werden kann. Nach fast sechsjähriger Beratung gelangt ein Verfahren nun in die Versorgung der GKV. Tatsächlich steht den Versicherten mit der jetzt getroffenen Entscheidung nur ein Teil der in Deutschland eingesetzten Verfahren zur Verfügung. Die Kosten anderer klinisch validierten Tests können demnach weiterhin nicht im Rahmen der „Regelversorgung“ durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.
Der im Jahr 2017 abgeschlossene Selektivvertrag zwischen der CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH, dem Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. und der BKK·VBU schließt genau diese Versorgungslücke. Er bietet eine der wenigen Möglichkeiten für Betroffene, einen herstellerneutralen Genexpressionstest in Deutschland in Anspruch zu nehmen. Ein wesentliches Merkmal dieses Vertrags ist der integrative Charakter des Versorgungsablaufs, bei dem behandelnde Ärztinnen und Ärzte aus Praxen und Brustkrebszentren gemeinsam mit den beauftragten pathologischen Instituten zusammenarbeiten.
Die Teilnahme an diesem Versorgungsangebot ist für Patienten der teilnehmenden Krankenkassen freiwillig. Der Vertrag ist zudem für Krankenkassen und Leistungserbringer gleichermaßen bundesweit geöffnet. Aktuell sind dem Vertrag bereits 40 Krankenkassen und fast 80 Mediziner aus unterschiedlichen Versorgungseinrichtungen beigetreten. [bb]
Pressemitteilungen zu diesem Thema: