Amblyopie – Spielend besser sehen

Softwareeinsatz zur Behandlung von Kindern

Die Situation​

Mit Gesundheits-Apps auf Rezept, die mit dem DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) ab 2020 möglich sind, haben Versicherte der GKV auch einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen kurz: DiGAs. Gleichzeitig werden auch die selektivvertraglichen Möglichkeiten der Krankenkassen um die Option ergänzt, mit Anbietern digitaler Angebote Verträge abzuschließen.  Neben der Zulassung über das BfArM, die Aufnahme in ein spezielles DiGA-Verzeichnis und einen Nutzennachweis nach einem Jahr ist eine codebasierte elektronische Abrechnung der digitalen Gesundheitsleistungen gegenüber der Krankenkasse notwendig.

Unser Angebot

Die Aufgabe der CONVEMA ist die Freischaltung und Abrechnung von digitalen Gesundheitsleistungen mit den Krankenkassen. Sie konzentrieren sich auf die Marktreife Ihrer smarten, innovativen Produkte, CONVEMA stellt für Sie mit VeriDiGA die Codefreigabe und eine konforme Abrechnung gegenüber den aktuell 97 Krankenkassen sicher.

Ihr Nutzen

Eine Reihe von Unternehmen treffen bereits Vorbereitungen, um entsprechende digitale Leistungsangebote im Markt zu positionieren. Durch unsere Expertise im Gesundheitswesen können wir Sie optimal unterstützen. Gestalten Sie mit uns die smarte Zukunft der Gesundheit.  

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