Die Abrechnungsprüfung der sonstigen Leistungserbringer nach § 302 SGB V, § 301a SGB V und § 105 SGB XI umfasst die Fachbereiche Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Fahrkosten, Hebammen und Entbindungshelfer sowie sonstige Leistungserbringer. Diese Prüfung erfordert umfangreiche und vielschichtige Fachkenntnisse sowie einen Überblick über aktuell gültige Richtlinien und Verträge. Hier kann von der Erfahrung und Qualifikation der CONVEMA profitiert werden.
Neue Datenannahmestelle BKK VBU
Die Datenannahmestelle der BKK∙VBU hat sich zum 01.07.2018 für den Abrechnungsbereich Sonstige Leistungserbringer (§ 302 SGB V) sowie für Abrechnungen von Pflegehilfsmitteln, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel und Hausnotruf geändert. Bitte adressieren Sie alle Unterlagen an die im Informationsblatt genannte Adresse.
CONtent
Abrechnungsprüfung Sonstige Leistungserbringer
Überblick über die Fachbereiche und ein komplexes Regelwerk
- Die Situation
- Unser Angebot
- fachliche, richtlinienorientierte Rechnungsprüfung unter Berücksichtigung spezieller Kundenwünsche
- fristgerechte Rechnungsbegleichung und Export der Abrechnungsdaten in das Kassensystem
- Korrektur unberechtigter Leistungsansprüche und Bearbeitung von Einsprüchen
- Individuelle Betreuung durch persönliche Ansprechpartner
- Erstellung komplexer Statistiken, Auswertungen und Analysen
- Ihr Nutzen
- effektive Kosteneinsparungen für den Auftraggeber
- Vermeidung und Reduzierung des Anteils fehlerhafter Abrechnungen
- frühzeitiges Erkennen von Abrechnungsunregelmäßigkeiten
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