Im Bereich der ambulanten Versorgung müssen viele Daten mit teilweise sehr heterogenen Strukturen angenommen, überprüft und verwaltet werden, bevor diese für eine Abrechnungsprüfung zur Verfügung stehen. Diese obligatorischen Prüfaufgaben binden Kapazitäten, welche von der CONVEMA durch ein kombiniertes Verfahren zum Datenclearing und zur Abrechnungsprüfung übernommen werden können.
CONtent Ambulante Versorgung
Kombiniertes Verfahren zum Datenclearing und zur Abrechnungsprüfung
Datenclearing
- Datenannahme
- Prüfung der Daten auf Vollständigkeit und Aufbereitung für die Prüfung
- Prüfung und Korrektur der unklaren Versichertenverhältnisse
- Datenversand der korrigierten Datensätzen
- Datenarchivierung
106d-Abrechnungsprüfung
- Einsatz qualifizierter und erfahrener Spezialisten auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und Abrechnungsbestimmungen
- Prüfung der vorliegenden Daten gemäß § 106d SGB V mittels leistungsfähiger Prüfsoftware
- stichprobenhafte Sichtprüfung der Auffälligkeiten
- Bereitstellung der Prüfergebnisse
- Zusatzleistungen
- Empfehlungen und Hinweise zu Primärmaßnahmen an die Krankenkasse, wie z.B. die Empfehlung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Durchführung von Sekundärmaßnahmen für die Krankenkasse, wie z.B. die Beantragung sachlich-rechnerischer Berichtigung
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Kontakt
Ambulante Versorgung, Besondere Versorgung,
Arzneimittel und Sonstige Leistungserbringer
Anja Olschewsky
Geschäftsbereich Abrechnung
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anja.olschewsky@convema.eu