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CONtent

Ambulante Versorgung

Kombiniertes Verfahren zum Datenclearing und zur Abrechnungsprüfung
  • Die Situation

    Im Bereich der ambulanten Versorgung müssen viele Daten mit teilweise sehr heterogenen Strukturen angenommen, überprüft und verwaltet werden, bevor diese für eine Abrechnungsprüfung zur Verfügung stehen. Diese obligatorischen Prüfaufgaben binden Kapazitäten, welche von der CONVEMA durch ein kombiniertes Verfahren zum Datenclearing und zur Abrechnungsprüfung übernommen werden können.

  • Unser Angebot

    Bei der ambulanten Abrechnungsprüfung wird das TP1- und TP2-Datenclearing gezielt mit der 106d-Abrechnungsprüfung für Ärzte und Zahnärzte kombiniert. Das Datenclearing ermöglicht die Lieferung korrekter Daten für den Morbi-RSA. Die 106d-Prüfung schließt an das Datenclearing an. Die Ergebnisse davon sind Reports mit konkreten Empfehlungen für Primär- und Sekundärmaßnahmen.

Datenclearing

  • Datenannahme
  • Prüfung der Daten auf Vollständigkeit und Aufbereitung für die Prüfung
  • Prüfung und Korrektur der unklaren Versichertenverhältnisse
  • Datenversand der korrigierten Datensätzen
  • Datenarchivierung

106d-Abrechnungsprüfung

  • Einsatz qualifizierter und erfahrener Spezialisten auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorgaben und Abrechnungsbestimmungen
  • Prüfung der vorliegenden Daten gemäß § 106d SGB V mittels leistungsfähiger Prüfsoftware
  • stichprobenhafte Sichtprüfung der Auffälligkeiten
  • Bereitstellung der Prüfergebnisse
  • Zusatzleistungen
    • Empfehlungen und Hinweise zu Primärmaßnahmen an die Krankenkasse, wie z.B. die Empfehlung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen
    • Durchführung von Sekundärmaßnahmen für die Krankenkasse, wie z.B. die Beantragung sachlich-rechnerischer Berichtigung
  • Ihr Nutzen
    • Sicherung der Zuweisung aus dem Morbi-RSA
    • Entlastung der Kassenmitarbeiter von einer obligatorischen Prüfaufgabe
    • Realisierung von Einsparungen im ambulanten Bereich

Quelle: Syda Productions, adobe.stock.com

Info

Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an:

Anja Olschewsky

Geschäftsbereich Abrechnung
T 030 2593861 – 131
F 030 2593861 – 199
E anja.olschewsky(at)convema.com

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