Mit Gesundheits-Apps auf Rezept, die mit dem DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) ab 2020 möglich sind, haben Versicherte der GKV auch einen Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen kurz: DiGAs. Gleichzeitig werden auch die selektivvertraglichen Möglichkeiten der Krankenkassen um die Option ergänzt, mit Anbietern digitaler Angebote Verträge abzuschließen.
Neben der Zulassung über das BfArM, die Aufnahme in ein spezielles DiGA-Verzeichnis und einen Nutzennachweis nach einem Jahr ist eine codebasierte elektronische Abrechnung der digitalen Gesundheitsleistungen gegenüber der Krankenkasse notwendig.